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Niedersachsen erwägt neues Hundegesetz



Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe - und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm.

Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden„, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein. Inzwischen dürfte allseits bekannt sein, dass das Problem meist am anderen Ende der Leine zu suchen ist, so der Leiter der TASSO-Zentrale weiter. Ein Sachkundenachweis für Hundehalter wäre die logische Konsequenz. Alle Vorhaben, die die besondere Kommunikation zwischen Mensch und Hund nicht berücksichtigen, dürften zum Scheitern verurteilt sein, machen das Tier unter Umständen noch aggressiver und sind aus tierschützerischer Sicht abzulehnen. Unter www.hundelobby-seevetal.de können Sie einen Protestbrief an die Niedersächsische Landesregierung schreiben.

 


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